1. Unsere Angebote und Lieferungen erfolgen auf Grund der nachstehenden Vertragsbedingungen. Mit der Auftragserteilung erkennt der Besteller diese Bedingungen als rechtsverbindlich an. Mündliche Absprachen haben nur insoweit Gültigkeit, als sie von uns schriftlich bestätigt werden.
2. Angebote werden unsererseits in EURO abgegeben. An diese sind wir im Falle der Annahme innerhalb 8 Tagen gebunden. Bei späterer Annahme gelten unsere Angebote freibleibend. Sie erlangen ihre Gültigkeit erst mit der Auftragsbestätigung durch uns.
3. Unsere Preise verstehen sich in EURO ab Werk und schließen Nebenkosten, insbesondere Versicherungs-, Verpackungs- und Frachtkosten, Rollgeld, Zustellgebühren, Montagekosten usw., nicht ein.
4. Der Versand erfolgt in allen Fällen auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Im Falle eines evtl. Transportschadens muss nach Erhalt der Sendung unverzüglich eine amtliche Tatbestandsaufnahme beim Ablieferer verlangt werden.
5. Von uns genannte Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Verweigert der Auftraggeber die Annahme, sind wir nach Setzung einer Nachfrist von 10 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
Die Einhaltung zugesagter Lieferfristen setzt die Erfüllung der Vertragspflicht des Käufers voraus; dazu gehören z. B. der rechtzeitige Eingang sämtlicher vom Käufer zu erbringenden Unterlagen, Genehmigungen etc., die für die Ausführung des Auftrages benötigt werden. Auch muss der Besteller fällige Zahlungen aus etwaigen früheren Lieferungen erbracht haben.
Teillieferungen sind zulässig, sofern der Besteller nicht die Gesamtlieferung zur Auftragsbedingung gemacht hat.
Bei verzögerten Abrufen sind wir berechtigt, die zum ursprünglichen Liefertermin bereitgestellten Gegenstände in Rechnung zu stellen und Bezahlung gemäß der vereinbarten Konditionen zu verlangen. Die Berechnung von Lager- und sonstigen Kosten müssen wir uns vorbehalten.
Ist eine Lieferzeit verbindlich vereinbart, wird nach deren Ablauf automatisch eine Nachlieferfrist von 14 Tagen in Lauf gesetzt. Nach Ablauf der Nachlieferfrist kann der Auftraggeber schriftlich den Rücktritt vom Vertrag insoweit erklären, als unsere Leistungen noch nicht erbracht sind.
Bei höherer Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen, behördlichen Maßnahmen sowie solchen unverschuldeten Betriebsstörungen bei uns oder unseren Zulieferanten, die länger als eine Woche dauern, wird die vereinbarte Lieferfrist ohne weiteres um die Dauer der Behinderung verlängert. Der Auftraggeber wird benachrichtigt, sobald zu übersehen ist, dass die Lieferzeit aus den genannten Gründen nicht eingehalten werden kann.
6. Beanstandungen sind uns spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Empfang der Ware bzw. Ablieferung der Leistung schriftlich mitzuteilen. Nach Verwendung oder Ingebrauchnahme der Ware sind Beanstandungen ausgeschlossen. Wir haften auch nicht für den Verlust oder die Beschädigung von gelieferter Ware, die bis zur Montage beim Auftraggeber lagert.
Bei berechtigten Beanstandungen haben wir nach unserer Wahl das Recht auf Nachbesserung oder Lieferung mangelfreier Ersatzware. Sollten danach noch immer berechtigte Beanstandungen vorliegen, kann der Käufer seine gesetzlichen Gewährleistungsrechte geltend machen.
Vorstehendes gilt für versteckte Mängel entsprechend. Der Käufer hat diese zu beanstanden, sobald er sie erkannt hat oder sobald diese für ihn erkennbar waren.
7. Warenrücksendung bzw. Umtausch fest bezogener Ware ist unter Angabe der Rechnungs- und Kunden-Nummer nur möglich, wenn dies ausdrücklich schriftlich durch uns genehmigt wurde. Die Rücksendungskosten und das Remittenden-Risiko gehen zu Lasten des Absenders. Bei angenommenen Remissionen werden die Selbstkosten mindestens mit 10 % des Rechnungsbetrages von der Gutschrift abgezogen, die nur durch Neubezug verrechnet werden kann.
8. Die Berechnung erfolgt zum Tage der Lieferung oder Bereitstellung der Ware.
Bei Aufträgen unter 10,- EURO wird - mit Ausnahme von Prüfstücken - eine Bearbeitungsgebühr von 2,50 EURO berechnet.
Rechnungen über Schulbücher, Arbeitshefte und Dienstleistungen sind zahlbar netto nach Erhalt; Skontoabzug kann auch bei Nachnahmesendungen nicht anerkannt werden.
Rechnungen über andere Produkte sind zahlbar innerhalb 30 Tagen netto Kasse. Bei Bezahlung innerhalb von 14 Tagen wird ein Skonto von 2 % gewährt, wenn der Rechnungswert mindestens 25,- EURO beträgt.
Bei Teillieferungen/Teilleistungen sind wir berechtigt, Akontozahlungen zu verlangen, die dem jeweiligen, bis dahin geleisteten Liefer-/Leistungswert entsprechen. Ist der Empfänger mit der Zahlung im Rückstand, so behalten wir uns vor, weitere Lieferungen/Leistungen zurückzubehalten bzw. für weitere Lieferungen Barzahlung vor Abgang der Ware zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Wechsel werden nicht angenommen. Auftraggeber, deren Bonität uns nicht bekannt ist, können nur gegen Nachnahme oder Vorauskasse beliefert werden.
9. Bei Zahlungsverzögerung werden ab Fälligkeitsdatum Verzugszinsen in Höhe von mindestens 3 % über dem jeweiligen Bundesbank-Diskont berechnet. Der Nachweis eines größeren Schadens bleibt vorbehalten. Ist der Käufer mit einer fälligen Zahlung in Verzug oder tritt in seinen Vermögensverhältnissen eine wesentliche Verschlechterung ein, so können wir für noch ausstehende Lieferungen aus irgendeinem laufenden Vertrag unter Fortfall des Zahlungszieles bare Zahlung vor Ablieferung der Ware verlangen.
Der Käufer kann nur solche Gegenforderungen aufrechnen, die unbestritten vertraglich vereinbart oder rechtskräftig festgestellt sind.
10. Erweiterter Eigentumsvorbehalt: Die gelieferte Ware bleibt bis zur völligen Bezahlung unser Eigentum (§ 455 BGB). Der Käufer kann jedoch die Ware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes veräußern; er tritt jedoch schon vorab diejenigen Ansprüche, welche er durch die Weiterveräußerung gegen die jeweiligen Dritten erwirbt, zur Sicherung unserer Forderung an uns ab. Nimmt der Käufer Forderungen aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware in ein mit einem Dritten bestehendes Kontokorrentverhältnis auf, so gilt nach erfolgter Saldierung der einzelnen Kontokorrentforderungen der jeweilige anerkannte periodische Saldo bzw. - wenn dieser seinerseits in das Kontokorrent eingestellt wird - der mit Beendigung des Kontokorrentverhältnisses entstehende Schlusssaldo als an uns abgetreten.
Werden unsere Forderungen in ein mit dem Käufer bestehendes Kontokorrentverhältnis aufgenommen, so gilt der vereinbarte Eigentumsvorbehalt als Sicherung für unsere Saldoforderung.Jede Verpfändung oder Sicherungsübereignung unseres Vorbehaltseigentumes zugunsten Dritter ist ohne unsere Zustimmung ausgeschlossen. Bei Pfändung von Vorbehaltseigentum durch Dritte hat der Käufer uns unverzüglich Anzeige zu erstatten.
11. Maßgeblich für die Rechtsbeziehungen mit uns ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
12. Gerichtsstand für Vollkaufleute und juristische Personen des öffentlichen Rechts ist der Sitz unseres Hauses und Hamburg.
13. Diese Bedingungen gelten sinngemäß auch für Dienstleistungen. Für den Online-Service gelten Zusatzbedingungen.
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